In gesunden Tagen vorsorgen

veröffentlicht 15.01.2026, Dekanat Worms-Wonnegau

Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf Grund einer schweren Erkrankung nicht in der Lage in einen ärztlichen Eingriff einzuwilligen oder dringend erforderliche Anträge fristgerecht zu stellen. Wer kann nun für Sie handeln? Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, sind weder Ehepartner noch Kinder automatisch handlungsfähig. Eine Möglichkeit, für solche Notsituationen Vorsorge zu treffen und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, bietet die Vorsorgevollmacht. Liegt im Falle einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit eine Vorsorgevollmacht vor, kann die in dieser Vollmacht benannte Person rechtswirksam handeln.

Der Betreuungsverein im Diakonischen Werk Worms-Alzey bietet dazu im Beratungszentrum Worms, Seminariumsgasse 4-6 jeweils den letzten Dienstag in Monat eine kostenlose Beratung an.

Bei Interesse können Sie sich von Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr unter 06241 920290 telefonisch anmelden.