Mitarbeitendenvertretung

Die Mitglieder der MAV von links nach rechts: Swantje Karabegovic, Anja Manz, Jasmin Dörr, Juliane Schweda (ganz vorne), Sabine Jöckel, Angelika Huber, Marco Kleber, Katrin Ott, es fehlt: Dirk EhrhardtY. Schnur

Mitarbeitendenvertretung

c/o Evangelisches Dekanat

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Angelika Huber und Vanessa Beck

Liebe Mitarbeitende,

wir bedanken uns recht herzlich für das uns entgegen gebrachte Vertrauen!
Unser Gremium setzt sich wie folgt zusammen:

  • Jasmin Dörr (komm. Leitung Kita Lukas)
  • Dirk Erhardt (Erzieher Kita Monsheim)
  • Angelika Huber (Gemeindesekretärin WO-Innenstadt)
  • Sabine Jöckel, MAV-Sekretärin (Gemeindesekretärin WO-Innenstadt)
  • Swantje Karabegovic, Stellvertretende MAV-Vorsitzende (Leitung Kita WO-Heppenheim)
  • Marco Kleber (Erzieher Kita Eich)
  • Anja Manz (Gemeindesekretärin Dorndürkheim, Hillesheim, Wintersheim und Westhofen)
  • Karin Ott, MAV-Vorsitzende (Küchenleitung Kita Oberlinhaus)
  • Juliane Schweda (Pfarramtssekretärin WO-Pfiffligheim)

Sie haben Fragen?
Telefon: 06241-849520 oder
E-Mail: mav.dekanat.worms-wonnegau(at)ekhn.de

Gerne sind wir Ihnen behilflich und setzen uns für Sie ein.

Herzliche Grüße
Das Team der MAV Worms-Wonnegau

Die Mitarbeitervertretung ist in etwa mit einem Personalrat oder Betriebsrat zu vergleichen und hat nach den Paragraphen 36 und 37 des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MAVG) ein Mitbestimmungsrecht in sozialen und in Personalangelegenheiten. Weiterhin hat sie nach Paragraph 38 MAVG ein Mitwirkungsrecht in organisatorischen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten der Mitarbeitenden. Sie vertritt die Interessen der Mitarbeitenden, etwa im Bereich Arbeitssicherheit, bestimmt mit in verschiedenen Personalangelegenheiten und berät die Mitarbeitenden in arbeitsrechtlichen Fragen. Auf Wunsch begleitet sie die Mitarbeitenden auch zu Personalgesprächen. MAV und Dienststellenleitung arbeiten vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen. Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen, sind ohne schriftliche Zustimmung der MAV rechtsunwirksam.